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Vorformulierter Verwaltervertrag unterliegt der AGB-Kontrolle

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Teilbeschluss über die Ermächtigung von Mitgliedern des Verwaltungsbeirates zum Abschluss des Verwaltervertrages entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht die Ermächtigung einzelner Wohnungseigentümer zum Abschluss des Verwaltervertrages, wenn die Wohnungseigentümer die Grenzen des ihnen auch bei der Ausgestaltung des Verwaltervertrages zustehenden Gestaltungsermessens überschritten haben. Der Verwaltervertrag muss sich in seiner Ausgestaltung an das Gebot der Wirtschaftlichkeit und die durch die Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bestimmten Grenzen halten.

Diese Grenzen überschreiten die Wohnungseigentümer jedoch weder dadurch, dass sie einen von dem Verwalter vorformulierten Vertrag schließen, der Klauseln enthält, die der AGB-Kontrolle nicht standhalten, noch dadurch, dass sie eine Ermächtigung zum Abschluss eines solchen Vertrages namens der Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen (vgl. BGH, 05.07.2019 - Az: V ZR 278/17).

Im Hinblick darauf führt der BGH in seinem Urteil weiter aus, dass der vorformulierte Verwaltervertrag der der AGB-Kontrolle nach den §§ 305ff BGB unterliege; die AGB-Kontrolle der Klauseln jedoch nicht im Rahmen der Anfechtungsklage gegen den Ermächtigungsbeschluss vorzunehmen sei.

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LG Köln, 10.09.2020 - Az: 29 S 263/19

ECLI:DE:LGK:2020:0910.29S263.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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