Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.634 Anfragen

Mieter haben Anspruch auf Telefon und Internet

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Mieter haben einen Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zu den notwendigen Leitungsverlegungsarbeiten für den Telefonfestnetz- und Internetanschluss für ihre Wohnung und auf Benennung des Ortes, an dem die erforderlichen Zuleitungen im Außenbereich der Wohnung verlegt werden können.

Die Ansprüche folgen aus dem Mietvertrag und stellen für den Vermieter vertragliche Nebenpflichten dar.

Nach § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache zu gewähren.

Der vertragsgemäße Gebrauch von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen umfasst auch die Möglichkeit des Telefonierens über ein Festnetztelefon sowie die Benutzung des Internets über eine Festnetzleitung.

Das „Wohnen“ umfasst grundsätzlich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters in allen seinen Ausgestaltungen und mit allen seinen Bedürfnissen gehört.

Zwar hat der Mieter - sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich geregelt ist - keinen Anspruch gegen den Vermieter auf die Ausstattung der Wohnung mit einem Telekommunikationsanschluss. Der Mieter kann jedoch von dem Vermieter verlangen, dass dieser ihm den Zugang ermöglicht, in dem er ihm die Zustimmung erteilt, die erforderlichen Installationsarbeiten vornehmen zu lassen, also die erforderlichen technischen Einrichtung selbst anzubringen oder anbringen zu lassen.

Entsprechendes gilt, wenn nicht die erstmalige Verlegung der Leitungen, sondern eventuell auch eine Reparatur in Betracht kommt.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Berlin-Neukölln, 02.03.2011 - Az: 5 C 340/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant