Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.751 Anfragen

Montage von Klimaaußengeräte und die Beschlussfassung der WEG

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nach § 22 Abs. 1 WEG können bauliche Veränderungen, und um eine solche handelt es sich bei der Aufstellung von Klimaaußengeräten, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, beschlossen werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Recht durch die Maßnahmen über des in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Nach Satz 2 dieser Vorschrift ist die Zustimmung nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden. Letzteres ist hier der Fall. Nach § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so Instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.

Es ist bei einer Montage von einer optischen Beeinträchtigung durch das Aufstellen der Klimaaußengeräte auszugehen, ohne dass es einer weitergehenden Tatsachenfeststellung bedarf. Insoweit ist allerdings zu beachten, dass diesen optischen Beeinträchtigungen kein großes Gewicht zukommt, wenn das betreffende Gebäude vollständig gewerblich genutzt wird und auch von Gebäuden umgeben ist, die ebenfalls gewerblich bzw. behördlich genutzt werden.

Gegen diese mäßige optische Beeinträchtigung sind im Rahmen des § 14 WEG die Interessen der anderen Eigentümer gegenüberzustellen und abzuwägen, und zwar vor dem Gesichtspunkt der Unvermeidlichkeit im Sinne der betreffenden Vorschrift.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant