Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.628 Anfragen

Geduldete Nutzung ist kein konkludenter Mietvertrag!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die bloße (geduldete) Nutzung einer Wohnung rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme des Zustandekommens eines (konkludenten) Mietvertrags.

Allein aus der Duldung des Aufenthaltes kann nicht auf einen Mietvertragsschluss geschlossen werden.

Weder die vereinzelte Zahlung der „Miete“ noch die tatsächliche Nutzung der Wohnung rechtfertigt die Annahme des Zustandekommens eines konkludenten Mietvertrags.

Die tatsächliche Nutzung der Mietsache begründet für sich allein kein Mietverhältnis.

Auch kann ein gescheiterter oder (noch) nicht zustande gekommener Mietvertrag nicht ohne Weiteres in ein vertragliches entgeltliches Nutzungsverhältnis besonderer Art umgedeutet werde.


LG Karlsruhe, 08.09.2020 - Az: 9 S 71/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant