Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.037 Anfragen

Flächenunterschreitung von mehr als 10% ist ein Mangel der Mietsache

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar kann dem Zusatz „ca.“ bei der Flächenangabe im Mietvertrag entnommen werden, dass Einigkeit darüber besteht, dass Toleranzen hingenommen werden sollen.

Diese Toleranz kann jedoch nicht beliebig stark ausfallen. Sie findet Ihre Grenze dort, wo die Unerheblichkeit einer Tauglichkeitsminderung der Mietsache (§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB) endet.

Diese Grenze ist bei mietvertraglichen Flächenangaben im Interesse der Praktikabilität und der Rechtssicherheit bei 10 % anzusetzen. Eine zusätzliche Toleranz ist nicht gerechtfertigt (BGH, 24.03.2009 - Az: VIII ZR 133/03).


LG Hamburg, 01.01.1970 - Az: 333 S 15/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant