Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.080 Anfragen

Mieterhöhung und der Mietspiegel: doppelte Berücksichtigung eines fehlenden Bads?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um eine Mieterhöhung, die unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel vorgenommen wurde.

Der Mieter war der Ansicht, dass dass wegen einer nicht vorhandenen Sammelheizung und eines nicht vorhandenen Bades ein zusätzlicher Abschlag gerechtfertigt sei.

Das Gericht entschied für den Vermieter und führte aus:

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist anhand des qualifizierten Mietspiegels 2009 zu ermitteln, der diese für den maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens ausweist.

Einschlägig ist hierbei das Rasterfeld J1, welches einen Mittelwert von 2,77 EUR / qm, einen Unterwert von 2,53 EUR / qm und einen Oberwert von 3,40 EUR / qm ausweist.

Zugunsten der Beklagten kann hierbei unterstellt werden, dass die Merkmalsgruppen 2 (Küche), 3 (Wohnung), 4 (Gebäude) und 5 (Wohnumfeld) negativ zu berücksichtigen sind. Dies rechtfertigt einen Abschlag vom Mittelwert von 80 %, d. h. einen Abschlag um 0,19 EUR / qm (Differenz zwischen 2,77 zu 2,53 = 0,24 x 80 % = 0,19 EUR / qm).

Des Weiteren kann unterstellt werden, dass es sich um eine Wohnung ohne Sammelheizung, ohne Bad mit WC handelt, weshalb ein weiterer Abzug von 0,33 EUR / qm vorzunehmen ist.

Im Ergebnis dessen beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete (netto) 2,25 EUR / qm.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant