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Mieterhöhung: Berücksichtigung von Loggia, Breitbandkabelanschluss und Kaltwasserzähler?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach der Rechtsprechung der Kammer ist auch eine Loggia, die größer als 4 m² ist, als groß und geräumig zu bezeichnen (LG Berlin, 15.10.2010 - Az: 63 S 110/10).

Eine Wohnung verfügt - jedenfalls bei Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2009 - auch dann über das wohnwerterhöhende Merkmal eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses, wenn der Mieter die Möglichkeit hat, einen Vertrag im eigenen Namen mit einer Kabelgesellschaft zu schließen, die dann kostenlos eine rückkanalfähige Breitbandkabeldose anbringt (LG Berlin, 06.10.2009 - Az: 63 S 509/08).

Das Vorhandensein eines wohnungsbezogenen Kaltwasserzählers ist nicht wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. Zwar kommt es nicht darauf an, ob dieser vom Vermieter geleast oder gemietet ist und die Kosten hierfür umgelegt werden (LG Berlin, 23.11.2007 - Az: 63 S 160/07). Ein Kaltwasserzähler ist aber bei einer Bruttomiete nicht wohnwerterhöhend (LG Berlin, 12.12.2006 - Az: 63 S 71/06).


LG Berlin, 24.06.2011 - Az: 63 S 347/10

ECLI:DE:LGBE:2011:0624.63S347.10.0A

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