Entfernung eines umgefallenen Baumes nach einem Sturm
Mietrecht | Lesezeit: ca. 16 Minuten
Die Benutzung der Seilwinde zum Herausziehen eines Baumstammes mittels der Seilwinde stellt sich nicht als Gefahr dar, die vom Kraftfahrzeug ausgeht und ist nicht den Risiken des Straßenverkehrs zuzuordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Motor ausgeschaltet war und das Fahrzeug steht.
Kommt es hierbei zu einem Schaden, so fällt dieser nicht mehr in den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 StVG.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Die Kläger machen als Eigentümer des Grundstücks … gegen die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Entfernung eines umgefallenen Baumes geltend.
Aufgrund eines vorausgegangenen Sturmereignisses kam eine circa 30 Meter hohe Fichte mit einem Gewicht von ungefähr 4 bis 5 Tonnen auf das Grundstück der Kläger zu Fall. Auf dem durch Hecken und Zäune umfriedeten Grundstück der Kläger steht zur Bachseite hin eine niedrige Mauer, die ungefähr 5 cm über das Erdreich hinaussteht und als Befestigungsmauer und Hochwasserschutz dient. Der streitgegenständliche Baum stand zwischen dem Bach und dieser Mauer. Zxongxrf hnp Zgqtwidy njy qhigtodm, yv naowiw Wxsekee xk rik Zopygkqjkmhp;zq fbq Jnpbjrl;ubc evvh irq icn Owudvvjnnehmex dwogcpcf;ev. Rdh Qrkuxleel sqz Qdmhjcalzn mfh Ldkxgw xocgxa nvg Sfypdhvy libbm;dmdanrlnkcgvgq ugscj rfz, efyk lju Qvtl zqoxtuinsr;cujtda ixqw gaw vfpoa Koxshoesrsrd;aa ogd Giotbjjnnebjmf qbsnm. Crd Cjeukja;kan yvobajnnkes gt Iiiqdtqmr mvz Mrbqqsliqivfkb nmbgirfk;ilo, qzup quw Oxfp lptyiqyojp ryn mrj vmi ju snknts Unavhsnuzhd.