Dem Schriftformerfordernis eines langfristigen Mietvertrages mit einer GbR als alleiniger Vermieterin ist auch dann genügt, wenn die auf deren Seite geleistete Unterschrift eines einzelnen Gesellschafters nicht mit einem die Vertretung kennzeichnenden Zusatz versehen wird.
OLG Koblenz, 11.08.2011 - Az: 5 U 439/11
ECLI:DE:OLGKOBL:2011:0811.5U439.11.0A
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