Zwangsversteigerungsverfahren einer Eigentumswohnung und das Anerkenntnisurteil
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Liegt ein Anerkenntnisurteil vor, so erfolgt die Verurteilung des Beklagten allein aufgrund seines Anerkenntnisses, nicht aufgrund einer Prüfung der Berechtigung des Anspruchs anhand des Vortrags und der Unterlagen durch einen Richter.
Durch das Anerkenntnisurteil steht nur zwischen den Parteien fest, dass ein Anspruch des jeweiligen Klägers gegen den Beklagten in der titulierten Höhe besteht.
LG Tübingen, 30.07.2014 - Az: 5 T 97/14 und 5 T 100/14
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...