Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 402.970 Anfragen

Einsichtnahme in die Belege für die Nebenkostenabrechnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wie sich mangels anderweitiger gesetzlicher oder vertraglicher Vereinbarung bereits aus § 269 I BGB ergibt, ist die Einsicht in die Belege zwecks Überprüfung der Nebenkostenabrechnung vom Mieter grundsätzlich am Wohnsitz des Vermieters zu nehmen (so im Ergebnis auch BGH, 08.03.2006 - Az: VIII ZR 78/05).

Liegt dabei - wie hier - der Wohnsitz des Vermieters weit entfernt vom Ort der Mietwohnung, ist der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Betriebskostenbelege am Ort des Mietobjekts zu erfüllen (LG Freiburg, 24.03.2011 - Az: 3 S 348/10).

Hierzu führte das Gericht aus:

Im vorliegenden Fall hat die Vermieterin der Mieterin in der Abrechnung mitgeteilt, dass „die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Erhalt in unserem Büro nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden können“ - einen Verweis auf ein Büro in X ist nicht enthalten. In Kopf- und Fußzeile ist nur von der Zweigniederlassung Deutschland der Grand City Property die Rede und selbst in der Abrechnung 2015 ist lediglich von einem Büro in S, also gerade nicht am Ort des Mietobjektes, die Rede.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn