Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.756 Anfragen

Gemeinschaftseigentum an einer nur zwei Eigentümern dienenden Heizungsanlage

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Die Parteien stritten darum, ob eine Heizungsanlage, die nur zwei selbstständigen Einheiten dient, Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum ist. Hintergrund war, dass eine Einheit in zwei selbstständige Einheiten geteilt wurde.

Hierdurch ist an der Heizungsanlage, die sich in der einen neuen Einheit befindet, aber beide neue Einheiten beheizt, nach § 5 Abs. 2 WEG Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gem. § 5 Abs. 2 WEG sind Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. Es handelt sich bei der streitgegenständlichen Heizungsanlage um eine Anlage, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dient.

Dafür ist es nicht erforderlich, dass die Einrichtung allen Wohnungseigentümer dient. Ausreichend ist, dass mindestens zwei Wohnungs- oder Teileigentümer auf die Nutzung der Anlage angewiesen sind (BGH, 21.10.2011 - Az: V ZR 75/11). Dies trifft auf die Heizungsanlage zu. Unstreitig werden beide neuen Einheiten mit der in der einen Einheit angebrachten Heiztherme beheizt. Die andere Einheit hat keine eigenständige Heizungsanlage. Dass eine zusätzliche Heizungsanlage für diese Einheit durchaus errichtet werden könnte, ist im Rahmen des § 5 Abs. 2 WEG irrelevant; entscheidend ist, dass bei der Schaffung der zwei neuen Einheiten eine solche nicht vorhanden und auch keine Errichtung einer solchen vorgesehen war. Als Folge der Anwendung von § 5 Abs. 2 WEG steht die Heizungsanlage zwingend im Gemeinschaftseigentum.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Koblenz, 10.03.2014 - Az: 2 S 49/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut