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Hebeanlage von Doppelstockgarage - Sondereigentum?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird.
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