Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 389.450 Anfragen

Bauliche Veränderung bei Einbau einer Klimaanlage

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Parteien stritten um die Erweiterung einer Klimaanlage, die ohne Genehmigung durch einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum installiert wurde.

Grundsätzlich bedürfen bauliche Veränderungen, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, einer Zustimmung der Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die Maßnahme über das in § 14 Abs. 1 WEG bestimmten Maß hinaus beeinträchtigt werden.

Der Einbau einer Klimaanlage ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung bedarf, wenn dadurch der objektive Gesamteindruck der Wohnanlage mehr als unerheblich verändert wird.

Vorliegend wurde über dem Fenster des des fraglichen Sondereigentums ein kastenförmiges Metallteil von nicht unerheblicher Größe montiert, welches sichtbar ist und den Gesamteindruck der Wohnanlage erheblich beeinträchtigte.

Da die erforderliche Zustimmung der Wohnungseigentümer fehlte, war die Erweiterung der Klimaanlage zu beseitigen.


AG Offenbach, 06.02.2014 - Az: 325 C 24/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.450 Beratungsanfragen

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...

Leipholz , Euskirchen

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant