Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.142 Anfragen

Bauliche Veränderung bei Einbau einer Klimaanlage

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Parteien stritten um die Erweiterung einer Klimaanlage, die ohne Genehmigung durch einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum installiert wurde.

Grundsätzlich bedürfen bauliche Veränderungen, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, einer Zustimmung der Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die Maßnahme über das in § 14 Abs. 1 WEG bestimmten Maß hinaus beeinträchtigt werden.

Der Einbau einer Klimaanlage ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung bedarf, wenn dadurch der objektive Gesamteindruck der Wohnanlage mehr als unerheblich verändert wird.

Vorliegend wurde über dem Fenster des des fraglichen Sondereigentums ein kastenförmiges Metallteil von nicht unerheblicher Größe montiert, welches sichtbar ist und den Gesamteindruck der Wohnanlage erheblich beeinträchtigte.

Da die erforderliche Zustimmung der Wohnungseigentümer fehlte, war die Erweiterung der Klimaanlage zu beseitigen.


AG Offenbach, 06.02.2014 - Az: 325 C 24/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant