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Keine Haftung für Katalysator bei Gebrauchtwagen?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Käufer eines Gebrauchtwages müssen bei einer Laufleistung von 100.000 km damit rechnen, daß der Katalysator kaputt ist.
Im vorliegenden Fall kam es kurz nach Kauf zu einem Defekt. Da es sich nicht um einen Mangel sondern um normalen Verschleiß handelt, muß der Verkäufer nicht
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Marc Stimpfl, Boppard