Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.075 Anfragen

Zuständigkeitsbestimmung für Verpflichtungen aus einer Neuwagen-Mobilitätsgarantie

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Klage zunächst nur gegen einen Beklagten erhoben und erst nach formloser Abgabe an ein anderes Gericht auf einen weiteren Streitgenossen erweitert, ist für eine infolgedessen nötig werdende Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO das Gericht, bei dem der parteierweiternde Schriftsatz eingereicht wurde, als das „zuerst mit der Sache befasste Gericht“ im Sinne des § 36 Abs. 2 ZPO anzusehen.

Ist keine andere Vereinbarung getroffen, liegt der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus einer Neuwagen-Mobilitätsgarantie regelmäßig am Sitz des Garantiegebers.

Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus einer Neuwagen-Herstellergarantie liegt bei Fehlen einer anderen Vereinbarung jedenfalls nicht am Sitz des Käufers.


BayObLG, 23.06.2023 - Az: 102 AR 9/23

Hont Péter HetényiTheresia DonathDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant