Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.756 Anfragen

Eigenbedarfskündigung bei Wohnsitz im Ausland und Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Begründung einer Eigenbedarfskündigung, die in Schweden lebende Vermieterin wolle die in Hamburg gelegene Wohnung in Zukunft selber nutzen, ist ohne weitere Erläuterung widersprüchlich, da ein Leben in Schweden nicht mit der Benutzung einer Wohnung in Hamburg in Einklang zu bringen ist.

Die Kündigung genügt in diesem Fall nicht den Begründungsanforderungen des § 573 Abs. 3 BGB.

Die Abrechnung einer Position Heizkosten / Wartungskosten / Schornsteinfegerkosten ist formell unwirksam, da es sich um verschiedene Kostenarten handelt, die nicht miteinander verknüpft sind. Daran vermag auch eine beigefügte Heizkostenabrechnung nichts zu ändern, da diese eine versteckte Umlage, die sich erst aus einer Belegeinsicht nachvollziehen lässt, zulässt.

Ferner hat die Verwendung des Umlageschlüssels „MEA“ in den Abrechnungen unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Abrechnung nach Flächenanteilen die formelle Teilunwirksamkeit in Bezug auf die hiervon betroffenen Abrechnungspositionen zur Folge, jedenfalls soweit die Abkürzung nicht in früheren Abrechnungen erläutert wurde.

Die Abrechnungen der Position „Strom allg.“ ist ebenfalls formell teilunwirksam, da nach § 2 Ziff. 11 BetrKV die Kosten für die Beleuchtung umlagefähig sind. „Strom allg.“ kann auch andere Kostenarten enthalten, wie etwa den Stromverbrauch einer Lüftungsanlage.

Durch die Übersendung einer Betriebskostenabrechnung und die Begleichung des sich aus dieser ergebenden Saldos wird keine Änderung der Umlagevereinbarung mit dem Mieters vereinbart.


AG Hamburg, 05.05.2021 - Az: 49 C 569/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant