Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.866 Anfragen

Wassereinbrüche durch Starkregen als nachträglicher Mietmangel?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es handelt sich um einen nachträglichen Mietmangel, wenn es wegen veränderter Umweltbedingungen (hier: Wassereinbrüche durch Starkregen im Souterrain) zu Schäden an einer Mietwohnung kommt. In einem solchen Fall hat der Mieter einen Instandsetzungsanspruch.

Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin vom Vermieter verlangt, Rückstausicherungen zu ergreifen, um künftig zu verhindern, dass bei Starkregen durch die Entwässerungseinrichtungen auf Fußbodenhöhe Abwasser in die Wohnung eindringen kann.

Problematisch war hier, dass Rückstausicherungen bei Anmietung nicht vorhanden waren und zunächst einmal eine Modernisierung darstellen. Zu Modernisierungen ist der Vermieter aber grundsätzlich nicht verpflichtet.

Das Gericht war der Ansicht, dass mittlerweile in Berlin vermehrt mit Starkregen zu rechnen ist und daher eine konkrete Gefahr von Wassereinbrüchen vorlag. Daher sei aufgrund veränderter Umweltbedingungen ein nachträglicher Mietmangel entstanden, den der Vermieter zu beheben hat. Schließlich kann der Mieter erwarten, dass ein zeitgemäßes Wohnen möglich ist - dies bedeutet auch, dass er nicht regelmäßig mit Wassereinbrüchen rechnen muss.


AG Berlin-Mitte, 08.10.2020 - Az: 27 C 21/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant