Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.151 Anfragen

Feuchtigkeitsschäden: Anfechtung und Rücktritt vom Eigentumswohnungskauf

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist in einer Wohnung Feuchtigkeit aufgetreten, hat ein Sachverständiger diese auf einen früheren Rohrbruch zurückgeführt und ist sie nach den vom Sachverständigen vorgeschlagenen Maßnahmen auch während der feuchten Jahreszeit abgetrocknet, dann kann ein Arglist des damaligen Eigentümers beim Verkauf der Wohnung im Hinblick auf den Mangel einer unzureichenden Gebäudeabdichtung und dadurch eindringendes Wasser auch dann nicht abgenommen werden, wenn der Sachverständige seinerzeit wegen der Kosten ausdrücklich darauf verzichtet hat, die Gebäudeabdichtung als theoretisch mögliche weitere Ursache der Feuchtigkeit aufwändig zu untersuchen.


LG Flensburg, 23.03.2015 - Az: 4 O 181/14

ECLI:DE:LGFLENS:2015:0323.4O181.14.0A

Dr. Rochus SchmitzAlexandra KlimatosTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim