Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.623 Anfragen

Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall und die Ersatzbeschaffung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wenn der Geschädigte durch eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich den Zustand vor dem Unfallereignis wiederherstellt, so kann er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den tatsächlich aufgewendeten Betrag bis zur Höhe des Bruttowiederbeschaffungswertes ersetzt verlangen, unabhängig davon, ob Regelumsatzsteuer, Differenzsteuer oder gar keine Umsatzsteuer anfiel (vgl. BGH, 01.03.2005 - Az: VI ZR 91/04; BGH, 15.11.2005 - Az: VI ZR 26/05).

Die Entscheidung des Geschädigten für eine der beiden ihm offenstehenden Abrechnungsvarianten stellt keine rechtliche Würdigung dar, sondern vielmehr die tatsächliche Ausübung eines Wahlrechts, an die sowohl er als auch etwaige zur Entscheidung berufene Gerichte fortan grundsätzlich gebunden sind (vgl. BGH, 13.09.2016 - Az: VI ZR 654/15). Die Erklärungen und Handlungen des Geschädigten im Zusammenhang dieser Entscheidung stehen gleichwohl der Auslegung offen, um zu ergründen, was tatsächlich gewollt war, unabhängig davon, ob die gewählte Option wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht.


LG Flensburg, 18.05.2017 - Az: 1 S 61/16

ECLI:DE:LGFLENS:2017:0518.1S61.16.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln