Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.225 Anfragen

Tierschutzwidrige Hundehaltung rechtfertigt Wegnahme

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Rhein-Kreis Neuss hat zu Recht 18 Hunde der Rasse Kuvasz (ungarischer Hirtenhund) aus tierschutzwidrigen Haltungsumständen fortgenommen und den Haltern aus Kaarst eine Reduzierung ihres Tierbestandes auf zwei Hunde aufgegeben. Der Kreis darf die vorläufig im Tierheim untergebrachten Hunde nun an neue Halter vermitteln.

Zur Begründung führte das Gericht aus, die Maßnahmen auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes seien rechtmäßig erfolgt, weil die Hunde erheblich vernachlässigt und grob tierschutzwidrig gehalten worden seien.

Nach den Feststellungen der Amtsveterinärinnen des Rhein-Kreises Neuss seien mindestens 20 Hunde auf engem Raum gehalten worden, ohne die Mindestanforderungen an Hygiene und Platzbedarf sowie Ernährungs- und Gesundheitsfürsorge gewährleisten zu können (sogenannte Tierhortung - „Animal Hoarding“).

Die vorgefundenen Räumlichkeiten sowie die Hunde selbst seien mit Kot und Urin verschmutzt gewesen. Jungtiere litten aufgrund einer Mangelernährung unter Fehlstellungen ihrer Gliedmaßen. Die Hunde seien in Räumen ohne ausreichende Liegeflächen und Blick nach außen untergebracht gewesen. Sie wiesen wegen mangelnder Sozialisation zudem bereits Verhaltensauffälligkeiten auf.


VG Düsseldorf, 11.09.2019 - Az: 23 L 2271/19

ECLI:DE:VGD:2019:0911.23L2271.19.00

Nachfolgend: OVG Nordrhein-Westfalen - Az: 20 B 1335/19 (anhängig)

Quelle: PM des VG Düsseldorf


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant