Wirksamkeit eines Modernisierungs-Mieterhöhungsverlangens
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Modernisierungs-Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen nur die Gesamtkosten genannt werden, jedoch nicht auch noch nach einzelnen Gewerken (Maurer, Maler, Gerüstbauer etc.) untergliedert wird (vergleiche LG Bremen, 22.03.2018 - Az: 2 S 124/17). Dies gilt insbesondere für die umfangreiche Position „Wärmedämmung an den Außenwänden/Fassadenarbeiten“.
Bei wechselndem Parteivortrag des Vermieters zur Erfüllung von Nebenkostennachforderungen durch den Mieter ist der zuerst gebrachte Prozessvortrag zugrunde zu legen, wenn dieser später nur unsubstantiiert bestritten wird, ohne den Widerspruch aufzuklären.
LG Hamburg, 17.01.2020 - Az: 307 S 50/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg
Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben. Vielen Dank