Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum „Mietendeckel“

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der VerfGH Berlin hat das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin - „Mietendeckel“) ausgesetzt.

Es soll der Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim BVerfG abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.

Das BVerfG hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es - vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen - beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.


VerfGH Berlin, 21.10.2020 - Az: VerfGH 87/20

Quelle: PM des VerfGH Berlin


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG