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Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum „Mietendeckel“

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der VerfGH Berlin hat das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin - „Mietendeckel“) ausgesetzt.

Es soll der Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim BVerfG abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.

Das BVerfG hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es - vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen - beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.


VerfGH Berlin, 21.10.2020 - Az: VerfGH 87/20

Quelle: PM des VerfGH Berlin


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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