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Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum „Mietendeckel“

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Der VerfGH Berlin hat das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin - „Mietendeckel“) ausgesetzt.

Es soll der Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim BVerfG abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.

Das BVerfG hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es – vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen – beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.


VerfGH Berlin, 21.10.2020 - Az: VerfGH 87/20

Quelle: PM des VerfGH Berlin

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