Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.515 Anfragen

Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung auch ohne Belegeinsicht möglich!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Ein Mieter kann gegen eine Nebenkostenabrechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht Einwendungen erheben, wenn er die Erbringung (einzelner) umgelegter Leistungen bestreitet.

Denn in der Abrechnung kann der Vermieter lediglich solche Leistungen umlegen, die auch tatsächlich erbracht wurden. In diesem Fall muss der Vermieter zunächst vortragen, dass die strittigen Leistungen tatsächlich erbracht worden. Der Verweis auf die Belegeinsicht genügt nicht.

Vorliegend hatte der Mieter bestritten, dass Hausmeistertätigkeiten, Dachrinnenreinigung, Ungezieferbeseitigung und Hausreinigung tatsächlich erbracht wurden. Dem Angebot des Vermieters, die entsprechenden Belege einzusehen, kam der Mieter nach nach.

Dies war jedoch nach Ansicht des Gerichts unerheblich, weil fristgemäß erhebliche Einwendungen erhoben wurden.

Für die Umlegbarkeit ist maßgeblich, dass die Leistungen erbracht wurden - es genügt nicht, dass hierfür Rechnungen vorliegen. Daher wäre es Sache des Vermieters gewesen, zunächst vorzutragen, dass die vom Mieter angezweifelten Leistungen erbracht wurden.


AG Gelsenkirchen, 22.08.2019 - Az: 201 C 229/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.515 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant