Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.440 Anfragen

Auch angemietete Rauchwarnmelder sind nicht umlagefähig!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mietet ein Vermieter Rauchwarnmelder an und wälzt er diese Kosten dann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um, so ist dies unzulässig. Denn die Anmietungskosten sind als verkappte Anschaffungskosten zu werten. Schließen treten die Anmietungskosten faktisch an die Stelle der Anschaffungskosten und diese sind keine umlagefähigen Betriebskosten.

Vorliegend handelte es sich zudem um die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung der Mietsache. Dies ist keine Betriebskostenmaßnahme.


AG Gelsenkirchen, 23.11.2021 - Az: 210 C 174/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

die Beratung war excellent schnell, umfassend und hat mein Problem voll erfasst.
Franzmann Egon, München
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant