Mangelhafte Bauleistung und Bestreiten des Mangels
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Mängelbeseitigung ist als ernsthaft und endgültig verweigert anzusehen, wenn ein Mangel an der Bauleistung bestritten wird. Eine Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung ist dann entbehrlich.
Vorliegend wies Vielzahl von Einzelkollektoren einer Solaranlage Blauverfärbungen auf. Das bestehen wurde zwar bestätigt, jedoch mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine optische Beeinträchtigung handele und diese im Sinne des Baurechts keinen Mangel der Leistung darstellen würden.
Da vorliegend die Leistung unter Vorbehalt von Mängeln abgenommen wurde, bestand ein Anspruch auf den restlichen Werklohn, gegenüber welchem ein Anspruch auf Erstattung der Mangelbeseitigungskosten gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B (2002) aufgerechnet werden könnte.
OLG Köln, 21.12.2017 - Az: 7 U 49/13
ECLI:DE:OLGK:2017:1221.7U49.13.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.