Mangelhafte Bauleistung und Bestreiten des Mangels
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Mängelbeseitigung ist als ernsthaft und endgültig verweigert anzusehen, wenn ein Mangel an der Bauleistung bestritten wird. Eine Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung ist dann entbehrlich.
Vorliegend wies Vielzahl von Einzelkollektoren einer Solaranlage Blauverfärbungen auf. Das bestehen wurde zwar bestätigt, jedoch mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine optische Beeinträchtigung handele und diese im Sinne des Baurechts keinen Mangel der Leistung darstellen würden.
Da vorliegend die Leistung unter Vorbehalt von Mängeln abgenommen wurde, bestand ein Anspruch auf den restlichen Werklohn, gegenüber welchem ein Anspruch auf Erstattung der Mangelbeseitigungskosten gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B (2002) aufgerechnet werden könnte.
OLG Köln, 21.12.2017 - Az: 7 U 49/13
ECLI:DE:OLGK:2017:1221.7U49.13.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...