Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.941 Anfragen

Verwertungskündigung: Darlegung der Sanierungsmaßnahmen erforderlich

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien darum, ob der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert sei und deshalb eine Verwertungskündigung aussprechen durfte.

Der Vermieter muss die Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, nämlich dass er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde, schlüssig darlegen.

Zwar stellen der geplante Abriss des vorhandenen Gebäudes und seine Ersetzung durch einen Neubau unzweifelhaft eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks dar.

Angemessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist diese wirtschaftliche Verwertung dann, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird. Hierbei sind die Gesamtumstände der Verwertung zu prüfen, hierzu gehören auch die Wert/Preisrelation ebenso wie alle sonstigen Umstände, etwa das Verwertungsmotiv und der Verwertungszweck.

Hierdurch soll die Kündigung bis zu einem gewissen Maß auf ihre Nachvollziehbarkeit und Vernünftigkeit überprüft werden, ohne die wirtschaftlichen Planungen des Eigentümers durch eigene zu ersetzten.

Bei einem geplanten Abriss eines Gebäudes ist von der Angemessenheit auszugehen, wenn ein Erhalt des bestehenden Gebäudes unrentabel und einem geplanten Neubau keine bauordnungsrechtlichen oder sonstigen Gründe entgegenstehen.

Für die Angemessenheit der Verwertung ist der Vermieter darlegungs- und beweisbelastet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Stuttgart, 20.08.2014 - Az: 4 S 2/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Super schnelle und sehr kompetente Antwort! Kann ich nur empfehlen!
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant