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Vertragswidrige Wärmeschutzverglasung von Dachflächenfenstern: Nacherfüllungsanspruch?

Mietrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Werden beim Neubau eines Wohnhauses Dachflächenfenster eingebaut, die entgegen der Baubeschreibung nur eine 2-fach Wärmeschutz-Verglasung - statt einer 3-fach Wärmeschutz-Verglasung - aufweisen, liegt ein Mangel im Sinne von § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB vor.

Bei der Frage, ob eine Nacherfüllung unverhältnismäßig ist (§ 635 Abs. 3 BGB), sind sämtliche Umstände des Einzelfalles abzuwägen. Der Auftraggeber hat unter Umständen an der Einhaltung bestimmter Wärmeschutz-Standards auch dann ein nachvollziehbares Interesse, wenn die Auswirkungen auf die Höhe seiner Heizkosten nur gering sind.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Anspruch auf Austausch streitgegenständlichen Dachflächenfenster ergibt sich aus dem notariellen Bauträgervertrag. Nach dem Wortlaut der insoweit eindeutigen Baubeschreibung war die Beklagte verpflichtet, sämtliche Fenster als Kunststoff-Fenster mit einer Dreifach-Wärmeschutz-Verglasung mit einem bestimmten U-Wert auszuführen. Eine Ausnahme für Dachflächenfenster ergibt sich aus der Baubeschreibung nicht. Es gibt auch keine Gesichtspunkte für eine entsprechende Auslegung zugunsten der Beklagten. Denn die Wärmeschutz-Verglasung ist bei den Dachflächenfenstern für einen Wohnungserwerber nicht weniger wichtig als bei senkrecht eingebauten Fenstern. Da die bezeichneten Fenster der Baubeschreibung nicht entsprechen, ist die Beklagte gemäß § 635 Abs. 1 BGB zum Austausch verpflichtet.

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OLG Karlsruhe, 01.02.2018 - Az: 9 U 52/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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