Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.306 Anfragen

Hundehaltung in der Wohneigentumsanlage nur mit Mehrheitsbeschluss?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Die Parteien stritten vorliegend um einen WEG-Beschluss über die Zulässigkeit von Hundehaltung. Dieser lautete wie folgt:

„Die bestehende Hausordnung wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert/ergänzt: Die Hundehaltung wird nur durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gestattet. Die übrigen Bestimmungen der Hausordnung bleiben weiterhin für alle Miteigentümer verbindlich. Die Miteigentümer sind verpflichtet, bei Vermietung die jeweils gültige Fassung der Hausordnung als Bestandteil in den Mietvertrag aufzunehmen.“

Das mit der Sache befasste Gericht bestätigte den Beschluss u.a. mit folgender Begründung:

Der Beschluss ist inhaltlich ausreichend bestimmt. Die Umsetzung ist hinreichend klar. Hundebesitzer bzw. diejenigen, die sich einen Hund anschaffen, müssen eine Genehmigung beantragen, indem sie die Verwaltung bitten, dies auf der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung zu setzen.

Im Übrigen entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Haustierhaltung mehrheitlich beschließt, eine Genehmigungspflicht für die Tierhaltung bzw. hier für Hundehaltung zu beschließen. Soweit eine Vereinbarung nicht entgegensteht, können Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit, dies ergibt sich auch aus Ziff. III. 6 der Teilungserklärung, einen der Beschaffenheit der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechenden ordnungsgemäßen Gebrauch beschließen (§ 15 Abs. 2 WEG). Dabei steht den Wohnungseigentümern ein nicht unerheblicher Ermessensspielraum zu.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.306 Beratungsanfragen

Super

Verifizierter Mandant

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant