Da sich leichte Stöße an der Küchenfront nicht vermeiden lassen, kommt eine Haftung des Mieters für Lackabsplitterungen an einer lackierten Einbauküche nicht in Betracht. Ein entsprechender Schadensersatzanspruch des Vermieters geht ins Leere.
Denn lackierte Oberflächen sind grundsätzlich sehr kratz- und stoßempfindlich und es kommt bei Stößen schnell zu Lackabsplitterungen. Dies gilt auch bei vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache wie beispielsweise dem Einräumen von Geschirr und ist kaum vermeidbar.
Denn lackierte Oberflächen sind grundsätzlich sehr kratz- und stoßempfindlich und es kommt bei Stößen schnell zu Lackabsplitterungen. Dies gilt auch bei vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache wie beispielsweise dem Einräumen von Geschirr und ist kaum vermeidbar.
AG Homburg, 09.08.2018 - Az: 9 C 273/16 (11)
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