Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.004 Anfragen
Hat der Mieter einen eigenen Stromzähler, haftet der Vermieter nicht für die Stromkosten!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird der Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter, welcher durch die seinerseits erfolgte Stromentnahme das Angebot konkludent annimmt (im Anschluss an BGH, 02.07.2014 - Az: VIII ZR 316/13 und BGH, 22.07.2014 - Az: VIII ZR 313/13).
Dies bedeutet, dass der Eigentümer nicht für die Stromkosten aufkommen muss, weil zwischen ihm und dem Versorger kein Stromlieferungsvertrag zustande gekommen ist.
BGH, 27.11.2019 - Az: VIII ZR 165/18
ECLI:DE:BGH:2019:271119UVIIIZR165.18.0
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.