Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.084 Anfragen

Keine Ladebox für Elektrofahrzeuge an der Tiefgaragenwand

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter eines Wohnungseigentümers mit Zustimmung des Verwalters an der Tiefgaragenwand eine Ladebox für Elektrofahrzeuge anbringen lassen. Ein Genehmigungsbeschluss wurde seitens der beklagten Wohnungseigentümer in der Folgezeit nicht gefasst. In einer Eigentümerversammlung beschlossen sie u.a. den späteren Kläger aufzufordern, die von ihm installierte Ladestation in der Tiefgarage zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand inkl. Anstrich wiederherzustellen.

Das Gericht bestätigte den Beschluss, er entspricht als Vorbereitungsbeschluss ordnungsgemäßer Verwaltung und ist nicht dahingehend auszulegen, dass eine Rückbaupflicht begründet werden sollte.

Es war auch nicht festzustellen, dass der Kläger nicht zum Rückbau der Ladestation verpflichtet ist. Der Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer folgt aus § 1004 BGB. Bei der Ladestation handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG, die der Zustimmung aller über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigten Wohnungseigentümer bedarf.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiMartin BeckerAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant