Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.656 Anfragen

Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist Pflicht!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu.

Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der Abrechnungsreife, d.h. nach Ablauf der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB.

Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Mieter in früheren Abrechnungsperioden die Zählerablesung behindert hat.

Eine Erschwerung oder Verhinderung der Verbrauchserfassung befreit den Vermieter nicht von seiner Pflicht zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung.

Gegebenenfalls kommt eine Schätzung in Betracht, wenn der Mieter tatsächlich einen Zutritt zu den Zählern verhindert haben sollte.


AG Saarbrücken, 25.07.2018 - Az: 3 C 477/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.656 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant