Vermieter sind verpflichtet, die Warmwasserversorgung in der Mietwohnung in der Weise instand zu setzen, dass nach spätestens 15 Sekunden eine Wassertemperatur von 40 °C und nach spätestens 30 Sekunden eine Wassertemperatur von 55 °C erreicht wird.
Andernfalls liegt ein Mangel an der Mietsache vor, der den Mieter berechtigt, bis zur vollständigen Mängelbeseitigung die Miete um 5 % je Monat zu mindern, sofern der Mangel dem Vermieter ordnungsgemäß angezeigt wurde.
Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Maßstab ist hierbei die Frage, was der Vermieter schuldet bzw. welchen Standard der Mieter aufgrund seines Vertrages vom Vermieter erwarten kann. Fehlen ausdrückliche Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Mietsache - wie hier - so ist jedenfalls die Einhaltung des aktuellen technischen Standards bzw. der maßgeblichen technischen Normen geschuldet.
Andernfalls liegt ein Mangel an der Mietsache vor, der den Mieter berechtigt, bis zur vollständigen Mängelbeseitigung die Miete um 5 % je Monat zu mindern, sofern der Mangel dem Vermieter ordnungsgemäß angezeigt wurde.
Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Maßstab ist hierbei die Frage, was der Vermieter schuldet bzw. welchen Standard der Mieter aufgrund seines Vertrages vom Vermieter erwarten kann. Fehlen ausdrückliche Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Mietsache - wie hier - so ist jedenfalls die Einhaltung des aktuellen technischen Standards bzw. der maßgeblichen technischen Normen geschuldet.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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