Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.511 Anfragen

Abbeizen im Treppenhaus erfordert Zustimmung aller Eigentümer!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zu entscheidenden Fall sollte die Haustür und der Handlauf des Treppengeländers abgebeizt werden. Bislang waren diese farblich lackiert. Ein entsprechender Eigentümerbeschluss erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, denn durch das Vorhaben das optische Erscheinungsbild des Hauses erheblich verändert wird. Denn in diesem Fall handelt es sich um eine bauliche Veränderung.

Im vorliegenden Fall waren die Türen dunkelrot und hellgrau, der Handlauf hellgrau lackiert. Bei dieser Farbgestaltung stellt das Entfernen des Lacks eine erhebliche Änderung des optischen Erscheinungsbildes dar, wovon sämtliche Eigentümer beeinträchtigt sind.


AG Berlin-Schöneberg, 12.04.2018 - Az: 771 C 91/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant