Zu entscheidenden Fall sollte die Haustür und der Handlauf des Treppengeländers abgebeizt werden. Bislang waren diese farblich lackiert. Ein entsprechender Eigentümerbeschluss erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, denn durch das Vorhaben das optische Erscheinungsbild des Hauses erheblich verändert wird. Denn in diesem Fall handelt es sich um eine bauliche Veränderung.
Im vorliegenden Fall waren die Türen dunkelrot und hellgrau, der Handlauf hellgrau lackiert. Bei dieser Farbgestaltung stellt das Entfernen des Lacks eine erhebliche Änderung des optischen Erscheinungsbildes dar, wovon sämtliche Eigentümer beeinträchtigt sind.
Im vorliegenden Fall waren die Türen dunkelrot und hellgrau, der Handlauf hellgrau lackiert. Bei dieser Farbgestaltung stellt das Entfernen des Lacks eine erhebliche Änderung des optischen Erscheinungsbildes dar, wovon sämtliche Eigentümer beeinträchtigt sind.
AG Berlin-Schöneberg, 12.04.2018 - Az: 771 C 91/17
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


