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Abbeizen im Treppenhaus erfordert Zustimmung aller Eigentümer!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zu entscheidenden Fall sollte die Haustür und der Handlauf des Treppengeländers abgebeizt werden. Bislang waren diese farblich lackiert. Ein entsprechender Eigentümerbeschluss erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, denn durch das Vorhaben das optische Erscheinungsbild des Hauses erheblich verändert wird. Denn in diesem Fall handelt es sich um eine bauliche Veränderung.

Im vorliegenden Fall waren die Türen dunkelrot und hellgrau, der Handlauf hellgrau lackiert. Bei dieser Farbgestaltung stellt das Entfernen des Lacks eine erhebliche Änderung des optischen Erscheinungsbildes dar, wovon sämtliche Eigentümer beeinträchtigt sind.


AG Berlin-Schöneberg, 12.04.2018 - Az: 771 C 91/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Natalie Reil, Landshut