Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.111 Anfragen

Mangelhafte Straßenreinigung und der Unfall auf nassem Laub

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Vermieter eines Mehrfamilienhauses die Reinigungs- und Verkehrssicherungspflichten turnusmäßig auf die einzelnen Mietparteien übertragen, so kommen vertragliche Ansprüche einer Mietpartei gegen eine andere wegen eines infolge der Verletzung dieser Verpflichtungen eingetretenen Schadens grundsätzlich nicht in Betracht.

Denkbar sind jedoch Ansprüche aus Unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff BGB.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Beide Parteien sind Mieter eines Mehrfamilienhauses. Klägerin hat die Beklagten als turnusmäßig Reinigungsverpflichtete mit der Behauptung auf Schadensersatz in Anspruch genommen, sie - die Klägerin - sei auf der Zuwegung zum Haus auf nassem Laub und Beerenmatsch ausgerutscht und gestürzt. Die Klage ist in beiden Instanzen ohne Erfolg geblieben.


OLG Köln, 15.02.1995 - Az: 26 U 44/94

ECLI:DE:OLGK:1995:0215.26U44.94.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

gute fachliche Beratung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant