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Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung in Großstädten
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenIn Großstädten ist eine
Einsichtnahme in die Originalunterlagen nach Terminabsprache in den Räumen der Verwaltung zumutbar, wenn sich die Wohnung des Mieters in der gleichen Stadt befindet. Dies überfordert die Mobilität des Mieters nicht - auch wenn dies ggf. mit einigem Fahraufwand verbunden ist.
Nimmt ein Mieter das Angebot nicht an, so muss der Mieter eine etwaige Nachforderung aus der
Betriebskostenabrechnung zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB aufgrund nicht gewährter Belegeinsicht besteht in diesem Fall nicht.
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