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Zulässiger Ausschluss des Eigenbedarfskündigungsrechts im Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Ausschluss des Kündigungsrechts wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist vertraglich zulässig, sofern die Vereinbarung zugunsten des Mieters erfolgt. Die Möglichkeit eines solchen Ausschlusses ergibt sich aus dem Umkehrschluss zu § 573 Abs. 4 BGB, wonach lediglich eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist. Ein vertraglicher Kündigungsausschluss, der ausschließlich den Vermieter bindet, ist daher wirksam und entfaltet rechtliche Wirkung.

Die Wirksamkeit einer formularmäßig verwendeten Klausel scheidet dabei nicht aufgrund unangemessener Benachteiligung gemäß § 307 BGB aus, wenn die Klausel vom Vermieter gestellt wurde. In diesem Fall kann sich nur der Vertragspartner des Verwenders auf eine unangemessene Benachteiligung berufen. Wird - wie im zu entscheidenden Fall - ein formularmäßiger Mietvertrag vom Vermieter eingebracht und ausgefüllt, liegt die Stellung der Klausel eindeutig in dessen Verantwortungsbereich.

Ein umfassender Ausschluss der gesetzlichen Kündigungsrechte aus §§ 573, 573a BGB ist rechtlich möglich, sofern dieser einseitig zugunsten des Mieters erfolgt. Weder der Wortlaut noch die Systematik der Normen geben Anlass, einen solchen Ausschluss als unwirksam anzusehen. Eine Kumulation der Kündigungsausschlüsse steht der Zulässigkeit nicht entgegen.

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LG Aschaffenburg, 11.01.2018 - Az: 22 S 116/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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