Rein verbrauchsabhängige Kostenverteilung der Heizkosten ist zulässig
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach § 10 HeizkostenV können in einem Mietvertrag über Gewerberäume auch rein verbrauchsabhängige Kostenverteilungen vereinbart werden. Denn § 10 HeizkostenV lässt rechtsgeschäftliche Bestimmungen des Abrechnungsmaßstabs zu, die eine Überschreitung der in §§ 7, 8 HeizkostenV vorgesehenen Höchstsätze für den verbrauchsabhängigen Anteil vorsehen.
Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nur bei einem Vertrag in Betracht, der wegen einer planwidrigen Unvollständigkeit eine Regelungslücke aufweist.
BGH, 30.01.2019 - Az: XII ZR 46/18
ECLI:DE:BGH:2019:300119UXIIZR46.18.0
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