Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Umlagefähigkeit von Kosten für die Graffitibeseitigung in der Betriebskostenabrechnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Über die Betriebskostenabrechnung können die Kosten einer regelmäßigen Beseitigung von Graffitis umgelegt werden, sofern die Fassadensubstanz nicht erneuert wird und die lediglich eine Reinigung der Fassade erfolgt.

Diese Kosten fallen unter die sonstige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV, eine Einstufung als Instandhaltungskosten kann in einem solchen Fall nicht erfolgen, die strittige Maßnahme entspricht äher eine Gebäudereinigung.


AG Berlin-Neukölln, 01.03.2017 - Az: 6 C 54/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant