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Wohnwerterhöhendes Bad und der unzureichende Fahrradabstellraum

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Merkmalgruppe 1 (Bad) ist gem. Berliner Mietspiegel im Ergebnis als positiv zu bewerten, wenn die wohnwerterhöhenden Merkmale überwiegen. Dies ist dann der Fall, wenn den unstreitig vorliegenden wohnwerterhöhenden Merkmalen des wandhängenden WCs und des Strukturheizkörpers als Handtuchwärmer allenfalls das Negativmerkmal nicht überwiegend geflieste Wände gegenübersteht.

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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