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Wohnwerterhöhendes Bad und der unzureichende Fahrradabstellraum
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Merkmalgruppe 1 (Bad) ist gem. Berliner Mietspiegel im Ergebnis als positiv zu bewerten, wenn die wohnwerterhöhenden Merkmale überwiegen. Dies ist dann der Fall, wenn den unstreitig vorliegenden wohnwerterhöhenden Merkmalen des wandhängenden WCs und des Strukturheizkörpers als Handtuchwärmer allenfalls das Negativmerkmal nicht überwiegend geflieste Wände gegenübersteht.
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