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Wohnwerterhöhendes Bad und der unzureichende Fahrradabstellraum

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Merkmalgruppe 1 (Bad) ist gem. Berliner Mietspiegel im Ergebnis als positiv zu bewerten, wenn die wohnwerterhöhenden Merkmale überwiegen. Dies ist dann der Fall, wenn den unstreitig vorliegenden wohnwerterhöhenden Merkmalen des wandhängenden WCs und des Strukturheizkörpers als Handtuchwärmer allenfalls das Negativmerkmal nicht überwiegend geflieste Wände gegenübersteht.

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LG Berlin, 02.03.2017 - Az: 67 S 375/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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