Ist der Mieter persönlich nicht mehr in der Lage, den vertragsgemäßen Winterdienst zu versehen, wird er unter gewöhnlichen Umständen von seiner Leistungspflicht frei. Dies ist z.B. bei einer 76 Jahre alten, schwerkranken Mieterin, die zudem auf einen Rollstuhl angewiesen ist, der Fall.
LG Darmstadt, 27.05.1988 - Az: 17 S 378/87
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