Streit um den morgendlichen Zeitpunkt der Räum- und Streupflicht
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für öffentlich-rechtliche Satzungen, die Pflichten auferlegen, gilt ein strenger Bestimmtheitsgrundsatz in dem Sinne, dass die Bürger als Normadressaten aus der Satzung unzweifelhaft erkennen müssen, welche Handlungen ihnen konkret abverlangt werden.
Setzt die Ortssatzung für den Beginn der morgendlichen Beseitigung des in der Nacht gefallenen Schnees bzw. der entstandenen Glätte eine bestimmte Uhrzeit fest, muss der Verpflichtete sofort mit der Beseitigung beginnen. Eine Warte- und Vorbereitungszeit kann ihn in diesem Fall nicht eingeräumt werden.
OLG Schleswig, 08.05.2003 - Az: 11 U 174/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...