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Fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters wegen Einschlagens der Wohnungseingangstür eines Nachbarmieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Schlägt ein psychisch kranker Mieter die Wohnungseingangstür eines Nachbarmieters ein, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Unerheblich ist hierbei der Umstand, dass die Nachbarschaft "sozial auffällig" ist.

Vorliegend hatte der Mieter die Wohnungseingangstür mit einem Holzhammer eingeschlagen. Dies ist als gravierende Verletzung der mietvertraglichen Verpflichtungen anzusehen und stört den Hausfrieden nachhaltig.

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AG Melsungen, 07.12.2017 - Az: 4 C 325/17 (70)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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