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Kleinreparaturen-Grenze von 120 € ist in Ordnung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine mietvertragliche Kleinreparaturklausel, die eine Höchstgrenze von 120 € je Reparatur vorsieht, ist nicht zu beanstanden.

Sofern ein Mieter nun berechtigterweise geforderte Kleinreparaturkosten nicht zahlt, kann der Vermieter diese Kosten auch anmahnen. Für die Mahnung können Mahnkosten i.H.v. € 3,80 erhoben werden - auch dann, wenn das Schreiben direkt in den Briefkasten gelegt wurde. Die Erstellung und Zustellung sowie Überprüfung des Zahlungseingangs stellt einen Material- und Zeitaufwand dar, für den 3,80 € nicht zu hoch angesetzt scheint.


AG Berlin-Schöneberg, 03.08.2017 - Az: 106 C 46/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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