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Kleinreparaturen-Grenze von 120 € ist in Ordnung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine mietvertragliche Kleinreparaturklausel, die eine Höchstgrenze von 120 € je Reparatur vorsieht, ist nicht zu beanstanden.

Sofern ein Mieter nun berechtigterweise geforderte Kleinreparaturkosten nicht zahlt, kann der Vermieter diese Kosten auch anmahnen. Für die Mahnung können Mahnkosten i.H.v. € 3,80 erhoben werden - auch dann, wenn das Schreiben direkt in den Briefkasten gelegt wurde. Die Erstellung und Zustellung sowie Überprüfung des Zahlungseingangs stellt einen Material- und Zeitaufwand dar, für den 3,80 € nicht zu hoch angesetzt scheint.


AG Berlin-Schöneberg, 03.08.2017 - Az: 106 C 46/17

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Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen