Eine mietvertragliche Kleinreparaturklausel, die eine Höchstgrenze von 120 € je Reparatur vorsieht, ist nicht zu beanstanden.
Sofern ein Mieter nun berechtigterweise geforderte Kleinreparaturkosten nicht zahlt, kann der Vermieter diese Kosten auch anmahnen. Für die Mahnung können Mahnkosten i.H.v. € 3,80 erhoben werden - auch dann, wenn das Schreiben direkt in den Briefkasten gelegt wurde. Die Erstellung und Zustellung sowie Überprüfung des Zahlungseingangs stellt einen Material- und Zeitaufwand dar, für den 3,80 € nicht zu hoch angesetzt scheint.
AG Berlin-Schöneberg, 03.08.2017 - Az: 106 C 46/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.