Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.115 Anfragen
Hausgeld geht nur aufs WEG-Konto!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Verwalter kann von den Eigentümern nicht verlangen, Hausgelder auf ein offenes Treuhandkonto einzuzahlen. Tut er dies dennoch, kann die Zahlung von den Eigentümern mangels Fälligkeit der Forderung verweigert werden bis ein Eigenkonto eingerichtet ist. Dies gilt zumindest für den Fall, dass die WEG in ihrer Liquidität nicht gefährdet wird.
Schließlich ist der WEG-Verwalter gem. § 27 WEG dazu verpflichtet, eingenommene Gelder von seinem Vermögen getrennt zu halten und hierzu ein Konto auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft einzurichten. Dieser Pflicht würde ein offenen Treuhandkontos mit dem Verwalter als Kontoinhaber zuwiderlaufen.
LG Saarbrücken, 04.05.2018 - Az: 5 S 44/17
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...