Im vorliegenden Fall stritten die Mietvertragsparteien um diverse Schönheitsreparaturen, zu denen der Mieter unstreitig verpflichtet war. Der Vermieter monierte jedoch auch, dass nach einer Mietzeit von 6 Jahren die Siliconfugen im Badezimmer nach Auszug neu gelegt werden müssen, weil sie sich schwarz verfarbt hatten. Dies führte der Vermieter auf unzureichende Reinigung des Bades durch den Mieter zurück.
Vor Gericht scheiterte der Vermieter. Was die dauerelastischen Fugen im Badezimmer angeht, so handelt es sich nach der Kenntnis des Gerichts um eine normale Abnutzung, das im Laufe von 6 Jahren Mietzeit diese Fugen sich verfärben.
AG Köln, 18.11.1994 - Az: 221 C 156/94
ECLI:DE:AGK:1994:1118.221C156.94.00
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